Therapie

Eine Therapie kann helfen, sexuellen Missbrauch und seine Folgen zu verarbeiten. Erfahren Sie mehr über therapeutische Hilfe, hilfreiche Anlaufstellen und wie Sie die passende Unterstützung finden können.

Was ist Psychotherapie?

Eine Psychotherapie behandelt seelische Erkrankungen und auch körperliche Krankheiten, bei denen seelische Faktoren eine wichtige Rolle spielen. Dazu zählen auch die psychischen Folgen sexualisierter Gewalt.

Eine Psychotherapie behandelt seelische Erkrankungen und auch körperliche Krankheiten, bei denen seelische Faktoren eine wichtige Rolle spielen. Dazu zählen auch die psychischen Folgen sexualisierter Gewalt.

Eine Therapie findet im persönlichen Gespräch zwischen Patient:in und Psychotherapeut:in statt. Als Psychotherapeut:innen dürfen Ärzt:innen oder Psycholog:innen arbeiten, die eine mehrjährige Weiterbildung in Psychotherapie absolviert haben und eine Zulassung zur Heilkunde besitzen (Approbation).

Medikamente werden im Rahmen einer Psychotherapie nicht verschrieben. Sollte eine zusätzliche Behandlung mit Medikamenten erforderlich sein, werden Psychiater:innen hinzugezogen. Psychiater:innen sind vom Grundberuf Mediziner:innen.

Welche Psychotherapien gibt es?

In Deutschland gibt es Psychotherapie nach dem Psychotherapeutengesetz und Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz.

In Deutschland gibt es Psychotherapie nach dem Psychotherapeutengesetz und Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz.

In einer Psychotherapie nach dem Psychotherapeutengesetz werden wissenschaftlich anerkannte Behandlungsverfahren angewendet, sogenannte Richtlinienverfahren:

  • Verhaltenstherapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Analytische Psychotherapie
  • Systemische Therapie für Erwachsene

Diese Richtlinienverfahren kommen sowohl ambulant in Psychotherapie-Praxen als auch (teil-)stationär in Tageskliniken und Kliniken zum Einsatz.

Psychotherapie nach dem Psychotherapeutengesetz darf durchgeführt werden von Behandler:innen mit staatlicher Approbation und Fachkundenachweis. Das sind Mediziner:innen, Psycholog:innen oder bei der Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen auch Pädagog:innen, die eine mehrjährige Zusatzausbildung absolviert haben. Behandler:innen können demnach sein:

  • Ärztliche Psychotherapeut:innen (zum Beispiel Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie)
  • Psychologische Psychotherapeut:innen
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen

Psychotherapien nach dem Psychotherapeutengesetz können von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen finanziert werden.

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz kann auch Behandlungsverfahren einbeziehen, die wissenschaftlich nicht (ausreichend) anerkannt sind. Sie darf ausgeübt werden von:

  • Heilpraktiker:innen mit allgemeiner Heilkundeerlaubnis
  • Heilpraktiker:innen eingeschränkt auf das Gebiet Psychotherapie

Wer als Heilpraktiker:in arbeiten will, muss eine Prüfung ablegen, aber keine staatlich geregelte Ausbildung in Psychotherapie absolvieren. Heilpraktiker:innen sind daher sehr unterschiedlich ausgebildet. Es lohnt sich immer ein Blick auf die jeweiligen Qualifikationen. In der Regel wird Psychotherapie, die nach dem Heilpraktikergesetz abgerechnet wird, nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen finanziert.

Was ist Traumatherapie?

Eine häufige Traumafolgestörung ist die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Für die Therapie bei Vorliegen einer PTBS gibt es spezielle Behandlungsmethoden.

Eine häufige Traumafolgestörung ist die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Für die Therapie bei Vorliegen einer PTBS gibt es spezielle Behandlungsmethoden.

Einscheidende Erlebnisse wie sexueller Missbrauch oder Kindesmisshandlung können zu einem Trauma führen. An den Folgen leiden Betroffene oft noch im Erwachsenenalter. Eine häufige Traumafolgestörung ist die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Doch wie kann man ein sexuelles Trauma heilen?

Für die Therapie bei Vorliegen einer PTBS gibt es spezielle Behandlungsmethoden. Solche Behandlungsmethoden legen den Schwerpunkt auf die Verarbeitung der Erinnerung an das traumatische Ereignis. Dies nennt man „Traumabewältigung“. Wenn solche Behandlungsmethoden zur Bewältigung traumatischer Ereignisse eingesetzt werden, wird die Psychotherapie umgangssprachlich auch „Traumatherapie“ genannt.

Ein Beispiel für eine solche Behandlungsmethode ist Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR). Bei EMDR unterstützen gezielte Augenbewegungen, die von dem oder der Psychotherapeut:in angeleitet werden, den Verarbeitungsprozess. Mehr Informationen zur Behandlungsmethode gibt es auf der Website von EMDRIA e.V..

Hypnose ist in der Psychotherapie mit einer Art Tiefenentspannung vergleichbar. Sie kann bei der Traumabewältigung unterstützen, ist aber nicht für alle Patient:innen geeignet. Ob Hypnose im individuellen Fall geeignet ist, können entsprechend ausgebildete Psychotherapeut:innen beurteilen.

EMDR und Hypnose sind wissenschaftlich anerkannt für die Anwendung in der Psychotherapie. Sie setzen aber besondere Qualifikationen der Behandler:innen voraus.

Eine Körpertherapiemethode, die extra für die Traumabewältigung entwickelt wurde, ist Somatic Experiencing. Diese Behandlungsmethode ist nicht anerkannt vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie. Sie kann somit nicht im Rahmen einer Psychotherapie im Richtlinienverfahren angewendet werden. Somatic Experiencing kann eine Psychotherapie aber ergänzen. Zu beachten ist, dass Somatic Experiencing in der Regel nicht von den Krankenkassen finanziert wird. Gegebenenfalls wird sie aber von anderen Kostenträgern übernommen wie dem Fonds Sexueller Missbrauch.

Traumatherapie setzt meistens voraus, dass es keine aktuellen Bedrohungen mehr gibt, zum Beispiel anhaltenden Kontakt zu Täter:innen. Wenn es noch aktuelle Bedrohungen gibt, kann eine Psychotherapie ohne traumatherapeutische Behandlungsmethoden trotzdem sehr hilfreich sein. Weiterführende Informationen finden Sie unter „Trauma“ in der Rubrik „Wissenswertes“.

Wer darf Traumatherapie anbieten?

Alle approbierten Psychotherapeut:innen sind in der Behandlung von Traumafolgestörungen wie einer PTBS ausgebildet.

Alle approbierten Psychotherapeut:innen sind in der Behandlung von Traumafolgestörungen wie einer PTBS ausgebildet.

Approbierte Psychotherapeut:innen sind Ärzt:innen oder Psycholog:innen, die nach ihrem Medizin- oder Psychologiestudium eine mehrjährige Weiterbildung in Psychotherapie absolviert haben. Dazu zählen:

  • Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie
  • Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Für manche Behandlungsmethoden brauchen Psychotherapeut:innen aber spezielle Fortbildungen, um sie mit der Krankenkasse abrechnen zu können, zum Beispiel für Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR). EMDR ist eine Behandlungsmethode, bei der gezielte Augenbewegungen Verarbeitungsprozesse unterstützen. Auch für Hypnose, die in der Psychotherapie mit einer Art Tiefenentspannung vergleichbar ist, brauchen Psychotherapeut:innen spezielle Fortbildungen für die Abrechnung mit der Krankenkasse.

Traumatherapie wird oft auch von Heilpraktiker:innen angeboten. Dabei ist wichtig zu beachten, dass es keine einheitlichen Ausbildungsstandards für Heilpraktiker:innen gibt. Wenn Sie unter einer Traumafolgestörung wie einer PTBS leiden und keine geeigneten Psychotherapeut:innen mit freien Plätzen finden, empfiehlt sich die gezielte Suche nach Heilpraktiker:innen, die sich auf Traumatherapie spezialisiert haben.

Therapien bei Heilpraktiker:innen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen finanziert. Möglicherweise übernehmen andere Träger die Kosten dieser Therapien, zum Beispiel der Fonds Sexueller Missbrauch.

Wann kann eine Therapie helfen?

Es gibt viele verschiedene Anzeichen für psychische Probleme, zum Beispiel anhaltende Traurigkeit, Schlafstörungen, Reizbarkeit, Wutausbrüche, unkontrollierte Erinnerungen an traumatische Situationen („Flashbacks“) oder starke Ängste. Manchmal zeigen sich erste Anzeichen eines psychischen Ungleichgewichts auch, wenn alltägliche Aufgaben nur noch mit Mühe zu bewältigen sind, wenn der Kontakt zu anderen Menschen zunehmend schwerer fällt oder keine Freude mehr bereitet.

Es gibt viele verschiedene Anzeichen für psychische Probleme, zum Beispiel anhaltende Traurigkeit, Schlafstörungen, Reizbarkeit, Wutausbrüche, unkontrollierte Erinnerungen an traumatische Situationen („Flashbacks“) oder starke Ängste. Manchmal zeigen sich erste Anzeichen eines psychischen Ungleichgewichts auch, wenn alltägliche Aufgaben nur noch mit Mühe zu bewältigen sind, wenn der Kontakt zu anderen Menschen zunehmend schwerer fällt oder keine Freude mehr bereitet.

Bei Kindern und Jugendlichen können sich psychische Krisen anders ausdrücken. Manche zeigen körperliche Beschwerden wie Kopf- oder Bauchschmerzen. Andere zeigen Verhaltensweisen, die sie schon abgelegt hatten, zum Beispiel Daumenlutschen oder Einnässen. Wieder andere zeigen Verhaltensänderungen wie sozialen Rückzug oder schulische Leistungseinbrüche.

Nicht alle der hier beschriebenen Symptome müssen die Folge eines Traumas sein und können auch andere Ursachen haben.

Eine Psychotherapie kann sinnvoll sein, wenn jemand Leidensdruck verspürt oder eingeschränkt ist im Alltag, zum Beispiel in der Interaktion mit anderen, in der Schule, in der Ausbildung oder bei der Arbeit.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie eine psychische Krise haben und es Ihnen schwerfällt, diese zu bewältigen, sollten Sie sich therapeutische Hilfe suchen und eine ambulante oder stationäre Therapie in Erwägung ziehen. Niedergelassene Psychotherapeut:innen bieten eine Sprechstunde an, in der Sie Ihre Situation schildern und sich beraten lassen können.

Wenn Sie denken, dass sich eine angehörige oder befreundete Person in einer psychischen Krise befindet, suchen Sie das Gespräch mit ihr und erklären Sie, dass Sie sich Sorgen machen. Und/oder kontaktieren Sie eine Beratungsstelle, um sich zum weiteren Vorgehen beraten zu lassen.

Unter „Hilfe in Krisen“ haben wir weitere hilfreiche Informationen dazu zusammengestellt. Sie können sich auch an die folgenden telefonischen Beratungsangebote wenden: „Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch“, „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“, „Hilfetelefon Gewalt an Männern“, die Telefonseelsorge oder die „Nummer gegen Kummer“ für Kinder und Jugendliche.

Die ambulante Psychotherapie

Was ist eine ambulante Psychotherapie?

Bei der ambulanten Psychotherapie finden die Sitzungen in der Regel wöchentlich in der behandelnden Praxis statt.

Bei der ambulanten Psychotherapie finden die Sitzungen in der Regel wöchentlich in der behandelnden Praxis statt.

Damit unterscheidet sie sich von der stationären Therapie. Bei dieser Form übernachten Patient:innen in der psychosomatischen oder psychotherapeutischen Klinik. Tagsüber können sie vielfältige therapeutische Angebote sowie gegebenenfalls eine zusätzliche medikamentöse Behandlung erhalten.

Der Vorteil einer ambulanten Therapie ist, dass Sie als Patient:in Ihren gewohnten Alltag beibehalten können. Was Sie in der Psychotherapie lernen, können Sie im Alltag erproben und in den psychotherapeutischen Sitzungen besprechen. Die Psychotherapie kann Sie über mehrere Monate oder sogar Jahre begleiten. Die Behandlung kann somit an die individuellen Bedürfnisse und die aktuelle Belastung angepasst werden.

Es gibt auch die Möglichkeit, ambulante Gruppentherapie zu machen oder ambulante Einzel- und Gruppentherapie zu kombinieren. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt auf ihrer Website hilfreiche Informationen zur ambulanten Psychotherapie zusammen.

Was passiert in einer ambulanten Psychotherapie?

Psychotherapie findet im persönlichen Gespräch zwischen Patient:in und Psychotherapeut:in statt. Welche Ziele eine Therapie hat und welche Themen bearbeitet werden, legen Psychotherapeut:in und Patient:in in den ersten Sitzungen gemeinsam fest. Manchmal ergeben sich weitere Ziele und Themen im Verlauf der Psychotherapie. Bei Kindern werden im Rahmen der Psychotherapie auch Spiele eingesetzt.

Psychotherapie findet im persönlichen Gespräch zwischen Patient:in und Psychotherapeut:in statt. Welche Ziele eine Therapie hat und welche Themen bearbeitet werden, legen Psychotherapeut:in und Patient:in in den ersten Sitzungen gemeinsam fest. Manchmal ergeben sich weitere Ziele und Themen im Verlauf der Psychotherapie. Bei Kindern werden im Rahmen der Psychotherapie auch Spiele eingesetzt.

Ärztliche und Psychologische Psychotherapeut:innen unterliegen der Schweigepflicht. Medikamente werden nicht im Rahmen einer Psychotherapie verordnet. Sollte dies erforderlich sein, werden Psychiater:innen einbezogen, also Mediziner:innen mit einer Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie.

Wie finde ich einen Therapieplatz?

Eine über die gesetzliche oder private Krankenversicherung finanzierte Psychotherapie beginnt immer mit einer psychotherapeutischen Sprechstunde. In der Sprechstunde wird abgeklärt, welches Hilfsangebot für Sie am besten geeignet ist. Am Ende der Sprechstunde erhalten Sie eine schriftliche Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

Eine über die gesetzliche oder private Krankenversicherung finanzierte Psychotherapie beginnt immer mit einer psychotherapeutischen Sprechstunde. In der Sprechstunde wird abgeklärt, welches Hilfsangebot für Sie am besten geeignet ist. Am Ende der Sprechstunde erhalten Sie eine schriftliche Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

Für die Sprechstunde ist eine hausärztliche Überweisung nicht notwenidg. Sie können sich direkt an die folgenden Berufszweige und Anlaufstellen wenden:

  • Psychologische Psychotherapeut:innen
  • Psychologische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen
  • Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie und -psychotherapie
  • Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Fachärzt:innen mit Zusatztitel „Psychotherapie“
  • Psychiatrische Institutsambulanzen an Krankenhäusern für Psychiatrie und Psychotherapie für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche
  • Hochschulambulanzen an Psychologischen Universitätsinstituten
  • Ambulanzen an Ausbildungsinstituten für Psychotherapeut:innen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bietet außerdem für gesetzlich Versicherte eine Terminservicestelle an. Diese ist rund um die Uhr unter 116117 oder online zu erreichen. Dort kann Ihnen ein Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde vermittelt werden.

Auch unter „Hilfe finden“ haben sich einige Psychotherapeut:innen registriert.

Wenn Sie schon in einer psychotherapeutischen Sprechstunde waren und Sie eine Empfehlung haben für eine Akutbehandlung oder eine Richtlinien-Psychotherapie, hilft die Terminservicestelle, einen freien Therapieplatz für Sie zu finden.

Wenn Ihnen in der Sprechstunde eine Richtlinien-Psychotherapie empfohlen wurde, darf die Wartezeit für den Termin einer probatorischen Sitzung maximal vier Wochen betragen.

Wenn Ihnen in der Sprechstunde eine Akutbehandlung empfohlen wurde, darf die Wartezeit maximal zwei Wochen betragen. Anspruch auf eine Wunschpraxis oder einen Wunschtermin besteht nicht. Wenn Sie also einen Termin bei einer bestimmten Praxis haben möchten, sollten Sie direkt dort anrufen, um einen Termin zu vereinbaren.

Auch Beratungsstellen können Sie bei der Suche unterstützen. Sie sind vor Ort meistens gut vernetzt und kennen oft auch auf Traumatherapie spezialisierte Therapeut:innen.

Was passiert in der psychotherapeutischen Sprechstunde?

Eine über die gesetzliche oder private Krankenversicherung finanzierte Psychotherapie beginnt immer mit einer psychotherapeutischen Sprechstunde. In der Sprechstunde, die meist 50 Minuten dauert, wird abgeklärt, welches Hilfsangebot für Sie am besten geeignet ist.

Eine über die gesetzliche oder private Krankenversicherung finanzierte Psychotherapie beginnt immer mit einer psychotherapeutischen Sprechstunde. In der Sprechstunde, die meist 50 Minuten dauert, wird abgeklärt, welches Hilfsangebot für Sie am besten geeignet ist.

In der Sprechstunde können Sie erklären, welche psychischen Beschwerden Sie haben und wie diese sich im Alltag bemerkbar machen. Die oder der Psychotherapeut:in wird Ihnen auch Informationen zu den einzelnen psychotherapeutischen Verfahren und Behandlungsformen geben und Sie können Ihre Fragen klären.

Nicht immer lässt sich eine Psychotherapie sofort umsetzen. Es kommt vor, dass Ihnen die oder der Psychotherapeut:in nach der Sprechstunde keinen zeitnahen Therapieplatz anbieten kann. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen! Sie können die psychotherapeutische Sprechstunde nutzen, um herauszufinden, ob eine Therapie für Sie passend wäre. Außerdem kann besprochen werden, wie eine geeignete Behandlungsform aussehen könnte.

Am Ende der Sprechstunde erhalten Sie eine schriftliche Information, welche Hilfe sich für Sie empfiehlt – zum Beispiel eine Akutbehandlung, eine Richtlinien-Psychotherapie, eine Krankenhausbehandlung, eine Beratung oder eine Selbsthilfegruppe. Diese schriftliche Empfehlung ist wichtig. Wenn bei Ihnen eine Akutbehandlung oder eine Richtlinien-Psychotherapie dringend notwendig ist, haben Sie damit gegenüber den Terminservicestellen einen Anspruch auf Vermittlung eines Psychotherapieplatzes.

Wie geht es weiter, wenn mir in der Sprechstunde eine Psychotherapie empfohlen wurde?

Nachdem Sie in der psychotherapeutischen Sprechstunde eine Empfehlung für eine Psychotherapie erhalten haben, finden sogenannte „probatorische Sitzungen“ statt. Das sind zwei bis vier Probesitzungen von je 50 Minuten. Sie dienen dem gegenseitigen Kennenlernen zwischen Patient:in und Therapeut:in dienen.

Nachdem Sie in der psychotherapeutischen Sprechstunde eine Empfehlung für eine Psychotherapie erhalten haben, finden sogenannte „probatorische Sitzungen“ statt. Das sind zwei bis vier Probesitzungen von je 50 Minuten. Sie dienen dem gegenseitigen Kennenlernen zwischen Patient:in und Therapeut:in dienen.

Psychotherapeut:innen prüfen in diesen Sitzungen, ob sie Ihnen die passende Behandlung anbieten können. In den Probesitzungen bespricht die oder der Psychotherapeut:in auch mögliche Ziele. Darauf aufbauend kann auch ein Behandlungsplan entworfen werden. Hierdurch erhalten Sie einen groben Überblick über die Behandlung und die geschätzte Dauer der Psychotherapie.

Sie selbst können in den Probesitzungen prüfen, ob Sie eine vertrauensvolle Therapiebeziehung aufbauen können. Die Therapiebeziehung stellt eine wichtige Grundlage für die Therapie dar. Daher sollten Sie in diesen Sitzungen besonders darauf achten, wie es Ihnen geht. Fühlen Sie sich informiert über die geplante Behandlung und gut aufgehoben? Stellen Sie alle Fragen, die Sie haben. Können Sie alles ansprechen, was Ihnen auf dem Herzen liegt? Wenn nicht, können Sie auch weitere Praxen aufsuchen. Bei anderen Psychotherapeut:innen können Sie erneut bis zu vier Probesitzungen machen.

Nach den Probesitzungen stellen Sie zusammen mit dem oder der Psychotherapeut:in einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Die Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen bei einem Antrag auf Kurzzeittherapie entschieden haben. Bei einer Langzeittherapie muss sie innerhalb von fünf Wochen entschieden haben.

Wie geht es weiter, wenn mir in der Sprechstunde eine Akutbehandlung empfohlen wurde?

Wenn Sie in der psychotherapeutischen Sprechstunde eine Empfehlung für eine Akutbehandlung bekommen haben, kann diese bei freien Kapazitäten des oder der Psychotherapeut:in sofort begonnen werden. Ein Antrag bei der Krankenkasse ist nicht erforderlich, da die Akutbehandlung der schnellen Besserung bei akuten Krisen dient.

Wenn Sie in der psychotherapeutischen Sprechstunde eine Empfehlung für eine Akutbehandlung bekommen haben, kann diese bei freien Kapazitäten des oder der Psychotherapeut:in sofort begonnen werden. Ein Antrag bei der Krankenkasse ist nicht erforderlich, da die Akutbehandlung der schnellen Besserung bei akuten Krisen dient.

Die Akutbehandlung besteht meist aus zwölf Terminen von je 50 Minuten. Bei Kindern und Jugendlichen können die Bezugspersonen in der Regel mit drei zusätzlichen Terminen je 50 Minuten einbezogen werden.

Wenn der oder die Psychotherapeut:in keinen Platz anbieten kann, hilft Ihnen die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, einen Platz für eine Akutbehandlung innerhalb von zwei Wochen zu finden. Sie erreichen die Terminservicestelle unter 116117 oder online.

Im Anschluss an eine Akutbehandlung kann eine reguläre Psychotherapie stattfinden.

Mehr zur Akutbehandlung erfahren Sie auf der Website „Wege zur Psychotherapie“ der Bundespsychotherapeutenkammer.

Wer erfährt von der Therapie?

Alles, was Sie in der Psychotherapie besprechen, unterliegt grundsätzlich der gesetzlichen Schweigepflicht. Psychotherapeut:innen dürfen niemandem davon berichten, dass Sie sich in Psychotherapie befinden oder was Sie in der Psychotherapie erzählt haben. Psychotherapeut:innen dürfen nur Informationen weitergeben, wenn Sie dies ausdrücklich möchten.

Alles, was Sie in der Psychotherapie besprechen, unterliegt grundsätzlich der gesetzlichen Schweigepflicht. Psychotherapeut:innen dürfen niemandem davon berichten, dass Sie sich in Psychotherapie befinden oder was Sie in der Psychotherapie erzählt haben. Psychotherapeut:innen dürfen nur Informationen weitergeben, wenn Sie dies ausdrücklich möchten.

Die Schweigepflicht (§ 34 StGB) dürfen Psychotherapeut:innen nur ausnahmsweise brechen, wenn eine gegenwärtige ernsthafte Gefahr für Leib und Leben besteht und die Gefahr nicht anders verhindert werden kann. Eine weitere Ausnahme gibt es, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen vorliegen (§ 4 KKG).

Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen haben Psychotherapeut:innen eine Offenbarungspflicht gegenüber den Eltern beziehungsweise gesetzlichen Vertreter:innen. Das bedeutet, Psychotherapeut:innen müssen die ihnen anvertrauten Informationen an die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter:innen weitergeben. Begrenzt wird die Offenbarungspflicht aber durch das Selbstbestimmungsrecht der minderjährigen Person. In der Regel wird das Selbstbestimmungsrecht ab dem 14. Lebensjahr angenommen. Unter Umständen kann es aber auch für jüngere Kinder angenommen werden, insbesondere dann, wenn die Informationsweitergabe an die Eltern das Kindeswohl gefährden würde.

Übrigens haben Psychotherapeut:innen in strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 StPO). Das bedeutet, dass sie die Herausgabe von Informationen über Patient:innen verweigern dürfen, soweit und solange Patient:innen der Herausgabe nicht ausdrücklich zustimmen.

Was mache ich, wenn es Schwierigkeiten oder Probleme mit der Therapie gibt?

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie sich nicht wohl in der Psychotherapie fühlen, ist es wichtig, dies anzusprechen. Ihr:e Psychotherapeut:in kann dann darauf reagieren. Gemeinsam können Sie besprechen, was Ihnen helfen könnte, um sich in der Psychotherapie wohler zu fühlen.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie sich nicht wohl in der Psychotherapie fühlen, ist es wichtig, dies anzusprechen. Ihr:e Psychotherapeut:in kann dann darauf reagieren. Gemeinsam können Sie besprechen, was Ihnen helfen könnte, um sich in der Psychotherapie wohler zu fühlen.

Sollten Sie jedoch über längere Zeit unzufrieden sein und keinen Weg zur Verbesserung finden, können Sie die Psychotherapie jederzeit selbst beenden. Krankenkassen ermöglichen in der Regel eine Mitnahme der verbliebenen bewilligten Psychotherapiestunden zu anderen Psychotherapeut:innen.

Wenn Sie sich falsch behandelt fühlen, eine Verletzung ethischer Leitlinien vorliegt oder ein:e Psychotherapeut:in für Sie unverständlicherweise eine Psychotherapie abgebrochen hat, können Sie sich beim Ethikverein e.V. beraten lassen – vertraulich, unentgeltlich und bei Bedarf anonym. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ethikvereins.
 Auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland bietet kostenfreie und neutrale Beratung an.

Beschwerden gegen Psychologische Psychotherapeut:innen nehmen die jeweiligen Landeskammern entgegen. Mehr zu Ihren Rechten als Patient:in erfahren Sie im Wegweiser der Bundespsychotherapeutenkammer.

Bei Beschwerden gegen Ärztliche Psychotherapeut*innen ist die Ärztekammer des entsprechenden Bundeslandes zuständig. 

Bei Heilpraktiker:innen für Psychotherapie ist die zuständige Beschwerdestelle beim Gesundheitsamt des jeweiligen Bundeslandes angesiedelt.

Weiterführende Informationen finden Sie auch in den FAQs von therapie.de oder im Bereich Traumatherapie.

Was mache ich, wenn ich keinen Therapieplatz finde?

Gerade bei gesetzlich Versicherten kann es sein, dass Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung auf absehbare Zeit keinen freien Therapieplatz anbieten können.

Gerade bei gesetzlich Versicherten kann es sein, dass Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung auf absehbare Zeit keinen freien Therapieplatz anbieten können.

Wenn Ihnen auch die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung keinen Therapieplatz vermitteln kann, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag für eine Behandlung in einer psychotherapeutischen Privatpraxis stellen.

Voraussetzung dafür ist eine Approbation, also eine staatliche Behandlungserlaubnis, sowie die entsprechende Fachkunde (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, psychoanalytische Psychotherapie oder systemische Therapie bei Erwachsenen). Eine Kassenzulassung ist jedoch nicht notwendig. Dieses Verfahren nennt man Kostenerstattungsverfahren. In der Praxis werden viele Anträge auf Kostenerstattung jedoch durch die Krankenkasse abgelehnt. Das ist auch der Fall, wenn die Versicherten nachweisen können, dass die Psychotherapie notwendig und unaufschiebbar ist und dass die Versuche, eine Behandlung bei Vertragspsychotherapeut:innen zu erhalten, fehlgeschlagen sind.

Wenn Sie länger auf einen Therapieplatz warten müssen, können Sie sich alternativ an eine spezialisierte Fachberatungsstelle wenden. Sie begleiten und unterstützen Betroffene oft über längere Zeiträume. Häufig bieten sie auch therapeutische Angebote an, die Sie nutzen können, bis Sie einen Therapieplatz gefunden haben.

Auch viele Heilpraktiker:innen bieten Psychotherapie an. Diese Leistung wird in der Regel nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen. Gegebenenfalls kann die Psychotherapie von anderen Kostenträgern finanziert werden, beispielsweise vom Fonds Sexueller Missbrauch.

Der Austausch mit anderen Betroffenen in einer Selbsthilfegruppe kann Ihnen ebenfalls helfen und Sie entlasten, ersetzt aber keine Psychotherapie.

Die stationäre und teilstationäre Behandlung

Was ist die stationäre und teilstationäre Behandlung?

Bei der stationären Behandlung werden Patient:innen meist in einer Klinik aufgenommen und verbringen dort Tag und Nacht. So bekommen sie bei Krisen sowohl tagsüber als auch nachts sofort Hilfe.

Bei der stationären Behandlung werden Patient:innen meist in einer Klinik aufgenommen und verbringen dort Tag und Nacht. So bekommen sie bei Krisen sowohl tagsüber als auch nachts sofort Hilfe.

Eine stationäre Behandlung kann notwendig sein, wenn die psychische Erkrankung besonders schwer ist und zum Beispiel eine ambulante Behandlung nicht zu einer Verbesserung führt. Außerdem kann sie notwendig sein, wenn sich die psychische Erkrankung krisenhaft zuspitzt. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass jemand nicht mehr im Alltag zurechtkommt oder über einen längeren Zeitraum nicht mehr arbeiten gehen kann.

Es besteht hierbei jedoch auch das Risiko, dass Betroffene nach einem stationären Aufenthalt zu Hause wieder in alte Denk- und Verhaltensmuster zurückfallen. Denn nach der Zeit in der Klinik sind sie wieder mit ihrem Alltag und dessen Herausforderungen konfrontiert. Normalerweise sollte daher bereits während des stationären Aufenthalts eine gute Vorbereitung auf die Zeit nach der Entlassung stattfinden. Zusätzlich zur stationären Behandlung gibt es seit 2018 die stationsäquivalente Behandlung. Sie entspricht der stationären Behandlung, findet jedoch zu Hause statt.

Bei der teilstationären oder tagesklinischen Behandlung verbringen die Patient:innen den Tag in der Klinik und kehren abends nach Hause zurück. Das hat den Vorteil, dass sie intensiv betreut werden können. Gleichzeitig verbringen die Patient:innen auch Zeit zu Hause, sodass ihnen nach der Entlassung die Rückkehr in den Alltag leichter fallen kann.

Was erwartet mich?

Die Behandlung setzt sich aus unterschiedlichen therapeutischen Angeboten zusammen.

Die Behandlung setzt sich aus unterschiedlichen therapeutischen Angeboten zusammen.

Möglich sind:

  • Einzel- oder Gruppenpsychotherapie
  • ärztliche Betreuung
  • Therapie mit Medikamenten
  • Ergotherapie
  • kreative Therapieverfahren wie Kunsttherapie oder Musiktherapie
  • körpertherapeutische Verfahren
  • Entspannungstechniken
  • Psychoedukation
  • Physiotherapie
  • Sport- und Bewegungstherapie

Dafür arbeiten verschiedene Berufsgruppen aus Medizin, Psychotherapie, Physiotherapie sowie Gesundheits- und Krankenpflege im Team zusammen.

An wen kann ich mich wenden?

Um in einer Klinik stationär oder teilstationär behandelt werden zu können, benötigen Sie in der Regel eine psychotherapeutische oder ärztliche Einweisung.

Um in einer Klinik stationär oder teilstationär behandelt werden zu können, benötigen Sie in der Regel eine psychotherapeutische oder ärztliche Einweisung.

Diese erhalten Sie insbesondere bei:

  • Hausärzt:innen
  • Psychotherapeut:innen
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen
  • Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Fachärzt:innen für Nervenheilkunde
  • Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Viele Kliniken führen vor der Aufnahme Vorgespräche, um zu besprechen, ob die Behandlung notwendig ist und die Klinik die erforderliche Behandlung anbieten kann. Stationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlungen bieten diese Einrichtungen:

  • Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Fachklinik für psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Allgemeinkrankenhaus mit psychiatrischer, psychotherapeutischer oder psychosomatischer Fachabteilung
  • Psychosomatische oder psychotherapeutische Rehabilitationsklinik

Sie suchen eine Klinik oder Ambulanz in Ihrer Nähe? Unter „Hilfe finden“ gibt es einige Anlaufstellen.

Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in bestimmten Fällen die Kosten für eine stationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in bestimmten Fällen die Kosten für eine stationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung.

​​​​​​Das gilt, wenn

  • eine Erkrankung vorliegt, die nicht durch ambulante Maßnahmen behandelt werden kann,
  • eine Krise eine stationäre Behandlung notwendig macht,
  • eine ambulante Behandlung nicht zur Besserung geführt hat.

Sie wird durch Hausärzt:innen, behandelnde Fachärzt:innen oder von (Kinder- und Jugendlichen-)Psychotherapeut:innen verordnet.

​​​​​​Maßnahmen zur teilstationären oder stationären Rehabilitation müssen beantragt werden. Bei Berufstätigen übernimmt der Rentenversicherungsträger die Kosten, zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung. Hier müssen Sie den Antrag auf eine medizinische Rehabilitation stellen. Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen können Sie dabei unterstützen. Bei nicht oder nicht mehr Berufstätigen, für die kein anderer Leistungsträger zuständig ist, muss der Antrag an die Krankenkasse gerichtet werden. Wenn die Krankenkassen der Kostenträger sind, kann Ihr:e Ärzt:in sowie Ihr:e Psychotherapeut:in den Antrag für eine medizinische Rehabilitation stellen.

Sie wollen mehr zur Kostenübernahme für eine Behandlung erfahren? Weitere Informationen finden Sie im Wegweiser der Bundespsychotherapeutenkammer.

Weiterführende Informationen

Wenn Sie mehr über das Thema Psychotherapie erfahren möchten, können Ihnen diese Informationen weiterhelfen.

Wenn Sie mehr über das Thema Psychotherapie erfahren möchten, können Ihnen diese Informationen weiterhelfen.

Sie möchten eine Therapie machen

  • Die Website „Wege zur Psychotherapie“ informiert Sie mit vielen praktischen Tipps und Hintergründen rund um das Thema Psychotherapie.
  • Auf der Website „Therapie" finden Sie eine Orientierungshilfe mit den Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Psychotherapie.

Sie möchten sich als Eltern informieren

Sie haben beruflich mit Jugendlichen zu tun

  • Die Website „Gefühle fetzen“ der Bundespsychotherapeutenkammer hilft Jugendlichen, herauszufinden, was mit ihnen und ihren Gefühlen los ist.

Sie arbeiten beruflich mit Geflüchteten

Geschichten, die Mut machen

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Lisa-Marie Kreutz

Betroffene

Zum Interview

Interview | Gesellschaft

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Mitglied im Betroffenenrat

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Porträtfoto Lisa Fahrig

Interview | Therapie

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Mitglied im Betroffenenrat

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Beraterin beim Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch

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Porträtfoto Barbara Kavemann

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In unserer Selbsthilfegruppe können Männer ihre Schwächen zeigen und werden dafür nicht ausgelacht, sondern respektiert. Das alleine ist schon eine Erfahrung: Ich muss hier nicht den Macker spielen, sondern kann mich verletzlich zeigen.

Max Ciolek

Mitglied im Betroffenenrat

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Porträtfoto Max Ciolek

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Die Entwicklungen, die ich bei vielen Betroffenen beobachte, sind sehr ermutigend und motivierend. Teilweise können sie während des langen Prozesses wieder zu ihrem alten Ich finden.

Petra Ladenburger
Rechtsanwältin

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Porträtfoto Petra Ladenburger

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Gerade in akuten Krisensituationen hilft es enorm, sich Rat von außen zu suchen und nicht nur im eigenen Kreis zu bleiben. Wir schauen uns alles unabhängig an und können helfen, die Situation neutral einzuordnen.

Pia Witthöft

Leiterin Mutstelle, Lebenshilfe Berlin

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Porträtfoto Pia Witthöft

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    Sprechen Sie mit den Berater:innen beim Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch. Ihr Anruf ist anonym und kostenfrei.

    0800 22 55 530

    Telefonzeiten:

    Mo., Mi., Fr.: 9.00 bis 14.00 Uhr
    Di., Do.: 15.00 bis 20.00 Uhr

    Schreiben Sie eine Nachricht

    Das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch berät Sie auch online. Mit einer anonymen Registrierung für die Online-Beratung des Hilfe-Telefons können Sie datensicher und vertraulich mit den Berater:innen kommunizieren.