Fragen und Antworten

Was ist sexuelle Gewalt? Wie können Sie helfen, wenn Sie eine Vermutung oder einen Verdacht haben? Wo beginnt sexueller Missbrauch? Und welche Hilfen gibt es für Betroffene? Antworten auf diese und weitere häufig gestellte Fragen finden Sie hier.

    Darum geht's

    Sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt an Kindern oder Jugendlichen ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen wird. Das gilt auch, wenn sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Der Täter oder die Täterin nutzt dabei seine beziehungsweise ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.

    Diese sozialwissenschaftliche Definition bezieht sich auf alle Minderjährigen. Bei unter 14-Jährigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie sexuellen Handlungen nicht zustimmen können. Diese sind immer als sexuelle Gewalt zu werten, selbst wenn ein Kind damit einverstanden wäre.

    Wie oft sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in Deutschland vorkommt, lässt sich aufgrund der vorhandenen Datenlage nur schwer sagen. Den derzeitigen Wissensstand zur Häufigkeit von sexuellem Missbrauch fasst die Website des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zusammen.

    Sie wollen mehr erfahren? Wissenswertes zum Thema Recht und wann sexueller Missbrauch strafbar ist, finden Sie in der Rubrik "Recht".

    Sexuelle oder sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sind andere Begriffe für sexuellen Missbrauch. In Deutschland wird der Begriff „sexueller Missbrauch“ oder „Kindesmissbrauch“ in der breiten Öffentlichkeit, in den Medien und in der Politik verwendet.
    Auch das Strafgesetzbuch spricht von sexuellem Missbrauch. Damit meint es aber anders als der allgemeine Sprachgebrauch nur die strafbaren Formen sexueller Gewalt.

    Menschen aus der Fachpraxis oder der Wissenschaft sprechen häufig von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Diese Formulierung stellt heraus, dass es sich um Gewalt handelt, die mit sexuellen Mitteln ausgeübt wird. Der ebenfalls verwendete Begriff sexualisierte Gewalt geht noch einen Schritt weiter. Denn er verdeutlicht, dass bei den Taten Sexualität benutzt wird, um Gewalt auszuüben.

    Es gibt viele Handlungen, die als sexualisierte Grenzverletzungen oder Gewalt eingeordnet und erfahren werden. Nicht alle Handlungen sind strafbar. Dennoch steht fest: Ob Kinder oder Jugendliche eine Situation als übergriffig erleben und unter den Folgen leiden, hängt nicht davon ab, ob die Handlung strafbar war.

    Sexuelle Gewalt beginnt bei sexuellen Übergriffen. Sie sind in der Regel nicht strafbar. Dazu zählen zum Beispiel:

    • Eine Person belästigt oder beleidigt ein Kind durch sexualisierte Worte.
    • Eine Person beobachtet ein Kind ganz genau und blickt dabei zum Beispiel gezielt auf den Intimbereich, den Po oder die Brust.
    • Eine Person berührt ein Kind flüchtig über der Kleidung, zum Beispiel im Intimbereich oder an der Brust.

    Macht die Person das aus Versehen, ist das eine Grenzverletzung. Dann ist es wichtig, dass die Person das Kind um Entschuldigung bittet.

    Um strafbaren Missbrauch handelt es sich, wenn sexuelle Handlungen am Körper des Kindes durch eine erwachsene oder jugendliche Person stattfinden. Dazu gehört zum Beispiel, wenn diese Person sich vom Kind befriedigen lässt, die Genitalien des Kindes manipuliert oder ihm Zungenküsse gibt. Bei schwerem sexuellen Missbrauch kommt es zu vaginalen, oralen oder analen Penetrationen. Das heißt: Der Täter oder die Täterin dringt in den Körper des Kindes ein.

    Aber es gibt auch strafbare Missbrauchshandlungen, die den Körper des Kindes nicht direkt einbeziehen. Zum Beispiel, wenn jemand vor einem Kind masturbiert, sich auszieht, dem Kind gezielt pornografische Darstellungen zeigt oder es zu sexuellen Handlungen vor der Webcam auffordert. Das Fotografieren oder Filmen von Missbrauchshandlungen ist eine besondere Form sexuellen Missbrauchs.

    Sexuelle Gewalt findet dort am häufigsten statt, wo sich Kind und Täter beziehungsweise Täterin kennen, also im nahen sozialen Umfeld der Kinder und Jugendlichen. Dazu gehören der Freundes- und Bekanntenkreis der Familie, die Nachbarschaft sowie die Familie selbst. Auch in Bildungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen erleben Kinder und Jugendliche sexuelle Gewalt.

    Sexuelle Gewalt durch Fremdtäter und -täterinnen ist in der analogen Welt eher die Ausnahme, nicht jedoch im Internet. Es ist anzunehmen, dass in diesem Kontext die Zahl der Fremdtäter und -täterinnen zunimmt. Durch intensive und oft sehr persönliche Chats kann bei Kindern und Jugendlichen leicht der Eindruck entstehen, dass es keine Fremden sind, mit denen sie in Kontakt stehen. Das erschwert es ihnen, Gefahren wahrzunehmen.

    Organisierte sexualisierte Gewalt bezeichnet eine besonders schwere Form von sexuellem Kindesmissbrauch. Bei organisierter Gewalt stehen mehrere Täter und Täterinnen oder sogar Täternetzwerke dahinter und Kinder werden zum Beispiel auch kommerziell ausgebeutet.

    Organisierte Gewalt kann auch einen ideologischen Überbau haben. Dieser kann satanistischer, religiöser oder auch rechtsextremer Natur sein. Er dient unter anderem dazu, die Gewalt vermeintlich zu begründen, Betroffene an die Gruppe zu binden und die Taten zu intensivieren. Gibt es einen solchen ideologischen Überbau, nennt man das rituelle Gewalt.

    Sie wollen mehr erfahren? Wissenswertes zum Thema finden Sie in der Rubrik organisierte sexualisierte und rituelle Gewalt.
     

    Auf dem Wissensportal zu organisierter sexueller und ritueller Gewalt finden Sie ebenfalls weiterführende Informationen sowie eine Sammlung von Zusammenfassungen wissenschaftlicher Fachartikel sowie Berichte von Expert:innen aus der Praxis.

    So kommt es dazu

    Sexuelle Gewalt kann alle Kinder und Jugendlichen treffen – unabhängig von Geschlecht, Alter, sozialem oder kulturellem Hintergrund. Mädchen machen etwa zwei Drittel der Betroffenen aus, Jungen ein Drittel.

    Als besonderes Risiko gilt Behinderung: Kinder und Jugendliche mit kognitiven und/oder körperlichen Behinderungen sind erheblich stärker gefährdet, Missbrauch zu erleiden und damit alleine zu bleiben. Auch Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern oder ständige Bezugspersonen in stationären Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe oder psychiatrischen Kliniken leben, sind besonders betroffen von sexuellem Missbrauch.

    Das gilt auch für Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung, Kinder und Jugendliche, deren Eltern oder Betreuungspersonen in ihren Schutzfähigkeiten beeinträchtigt sind und Kinder und Jugendliche aus Familien mit sehr ausgeprägten traditionellen Geschlechterrollen und autoritärem Erziehungsstil. Besser geschützt sind Kinder, denen es gut geht, die emotional und körperlich versorgt sowie altersgerecht über sexuelle Themen informiert sind.

    Häufig sind es Männer und männliche Jugendliche, die Kinder sexuell missbrauchen. Aber auch Frauen und weibliche Jugendliche üben sexuelle Gewalt gegen Kinder aus.

    Es gibt kein einheitliches Täterprofil. Missbrauchende Männer stammen aus allen sozialen Schichten. Sie leben hetero- oder homosexuell und unterscheiden sich durch kein äußeres Merkmal von nicht missbrauchenden Männern.

    Über missbrauchende Frauen wurde in Deutschland bislang noch wenig geforscht. Sexueller Missbrauch durch Frauen schädigt die Betroffenen ebenso wie der durch Männer, die Taten sind vergleichbar. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sexueller Missbrauch durch Frauen seltener entdeckt wird, weil solche Taten Frauen kaum zugetraut werden.
     

    Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche findet nicht aus Versehen statt oder aufgrund von Gelegenheiten. Die meisten Täter und Täterinnen gehen – mehr oder weniger – bewusst planvoll vor, sodass man von „Täterstrategien“ spricht. Sie beziehen sich auf die Anbahnung der Tat, ihre Durchführung, aber auch darauf, dass sie verborgen bleibt. Meistens wählen Täter und Täterinnen Kinder und Jugendliche gezielt aus, indem sie nach Anknüpfungspunkten und Schwächen suchen. Oder sie konzentrieren sich auf Kinder und Jugendliche, deren Vertrauen und Zuneigung sie bereits genießen oder leicht gewinnen können.

    Dabei manipulieren die Täter und Täterinnen sowohl ihr Opfer, um es gefügig zu machen und zu verhindern, dass es sich jemandem anvertraut. Ebenso manipulieren sie das schützende Umfeld des Opfers – zum Beispiel bei den Eltern oder im Kollegium von Einrichtungen. Nur wenn es gelingt, die Wahrnehmung dieses Umfelds ausreichend zu beeinflussen, können die Taten ohne einen Verdacht stattfinden. Anders ist es, wenn Täter und Täterinnen im Internet nach ihren Opfern suchen: Sie können sich ausschließlich auf das Kind oder die jugendliche Person konzentrieren und müssen sich kaum Sorgen machen, dass Bezugspersonen des Opfers sie entdecken.

     

    Es gibt verschiedene Gründe dafür, dass Täter und Täterinnen sexuellen Missbrauch an Kindern oder Jugendlichen verüben. Ein wesentliches Motiv für solche Taten ist der Wunsch, Macht auszuüben und durch die Tat das Gefühl von Überlegenheit zu erleben.

    Bei einigen Tätern und wenigen Täterinnen kommt eine sexuelle Fixierung auf Kinder hinzu, die Pädosexualität. Das bedeutet, dass sie sich – anders als die meisten Täter und Täterinnen – kaum oder gar nicht von Erwachsenen sexuell angezogen fühlen. Die in der Öffentlichkeit anzutreffende Formulierung „Das sind ja alles Kranke!“ ist falsch. Sie kann zudem von Kindern und Jugendlichen so verstanden werden, dass der Täter beziehungsweise die Täterin nicht wirklich für seine oder ihre Tat verantwortlich ist. Selbst wenn in Ausnahmefällen hinter einem sexuellen Übergriff eine Störung liegt, tragen Täter oder Täterinnen immer die alleinige Verantwortung für ihr Verhalten.

    Warum bemerkt das Umfeld häufig nichts oder erst spät? Täter und Täterinnen wollen nicht, dass jemand den Missbrauch bemerkt. Damit das gelingt, missbrauchen sie nicht nur das Vertrauen des Kindes, sondern auch das des sozialen Umfelds. Sie sorgen dafür, dass ihnen niemand eine solche Tat zutraut und geben sich zum Beispiel besonders fürsorglich, aufmerksam, hilfsbereit.

    Häufig haben die Täter oder Täterinnen auch eine Machtposition inne. Das kann dazu führen, dass das soziale Umfeld wegsieht, das Beobachtete verharmlost oder nicht handelt – selbst wenn der Missbrauch benannt und aufgedeckt wird. Gerade auch dann, wenn der Missbrauch innerhalb der Familie passiert, ist es für das Umfeld schwer, ihn zu erkennen und zu beenden: Die Angehörigen sind emotional mit dem Täter oder der Täterin verbunden und haben Angst, dass die Familie zerstört und sozial geächtet wird.

    Viele Täter und Täterinnen sind in Berufen zu finden, die eine unverfängliche Nähe zu Kindern erlauben. Sie profitieren vom guten Ruf anerkannter pädagogischer, sportlicher oder religiöser Einrichtungen, in denen sie tätig sind, und von dem Vertrauen, das Eltern ihnen entgegenbringen. Sie zeichnen sich häufig durch pädagogisches Geschick aus und machen sich bei Kindern und im Kollegium oder Team beliebt. So erreichen sie, dass zunächst niemand den Gerüchten über ein Fehlverhalten glaubt.

    Diese Frage beschäftigt sehr viele Menschen. Besonders belastend ist die Situation, wenn die Ratsuchenden den möglichen Täter oder die mögliche Täterin gut kennen.

    In jedem Fall gilt: Bleiben Sie ruhig und sprechen Sie die Person nicht sofort auf den Verdacht an, sondern holen Sie sich Unterstützung. Bevor mögliche Täter oder Täterinnen von dem Verdacht erfahren, sollte das Kind beziehungsweise die oder der Jugendliche geschützt sein. Sonst besteht das hohe Risiko, dass der Täter oder die Täterin das Kind beziehungsweise die oder den Jugendliche:n unter Druck setzt und damit zum Schweigen bringt. Das gilt leider auch für Menschen aus der eigenen Familie, für Freund:innen oder Bekannte, für Kolleg:innen sowie für alle anderen Menschen aus dem eigenen sozialen Umfeld.

    Vermutung und Verdacht?

    Es ist schwer, sexuellen Missbrauch zu erkennen. Nur selten haben Kinder oder Jugendliche Verletzungen, die eindeutig auf sexuellen Missbrauch hinweisen. Es gibt auch keine anderen Merkmale, die in jedem Fall auftreten und eindeutige Hinweise sind. Wenn sich Kinder oder Jugendliche jedoch stark verändern, sollten Erwachsene immer aufmerksam sein.

    Einige Kinder und Jugendliche werden sehr ängstlich oder auch aggressiv. Andere können sich nur noch schwer konzentrieren und bekommen Probleme in der Schule. Wieder andere versuchen, alles richtig zu machen, und verhalten sich sehr unauffällig. Häufig ziehen sich betroffene Kinder und Jugendliche von anderen zurück. Viele werden auch krank. Sie leiden zum Beispiel an Kopfschmerzen oder Bauchschmerzen. Sie schlafen nur noch schlecht oder entwickeln Hauterkrankungen. Manche fügen sich selbst Schmerzen zu und verletzen sich. Andere essen nur noch sehr wenig oder viel zu viel. Manche Jugendliche nehmen auch Drogen, trinken Alkohol oder entwickeln andere Abhängigkeiten.

    Auch sexualisiertes Verhalten kann auf sexuellen Missbrauch hinweisen. Sexualisiert ist ein Verhalten dann, wenn es nicht zum Alter der oder des Minderjährigen passt und/oder die Grenzen anderer dadurch verletzt werden. Jede dieser Auffälligkeiten kann auch andere Ursachen haben. Wichtig ist, dass Erwachsene Veränderungen von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen und sie darauf ansprechen.

    Versuchen Sie, Vertrauen zum Kind aufzubauen. Nehmen Sie sich dafür Zeit. Unternehmen Sie gemeinsam etwas und fragen Sie es, wie es ihm geht. Bieten Sie dem Kind an, bei Problemen mit Ihnen zu sprechen. Sie können dem Kind auch sagen, dass Sie sich Sorgen machen – zum Beispiel, weil es traurig aussieht oder sich verändert hat. Geben Sie dem Kind Zeit, von sich aus zu erzählen. Drängen Sie das Kind nicht, sondern suchen Sie gegebenenfalls öfter das Gespräch. Erklären Sie, dass es manchmal Geheimnisse gibt, die sich schlecht anfühlen und dass man über solche Geheimnisse sprechen darf.

    Seien Sie nicht voreingenommen, sondern bleiben Sie offen für andere Erklärungen für Ihre Beobachtungen oder merkwürdigen Gefühle. Missbrauch ist nur eine mögliche Erklärung. Für die Unvoreingenommenheit ist es auch hilfreich, keine geschlossenen Fragen zu stellen. Geschlossene Fragen sind solche, auf die das Kind mit Ja oder Nein antworten kann. Eine geschlossene Frage wäre zum Beispiel: „Hat die Person dir wehgetan?“ Solche Fragen geben eine bestimmte Richtung vor und können dazu führen, dass sie das Kind beeinflussen und es diese vorgegebene Erwartung „bedient“.

    Für eventuelle Gerichtsverfahren ist es von großer Bedeutung, das Kind möglichst nicht zu beeinflussen. Oder das Kind antwortet mal so und mal so, was Sie als helfende Person eher verunsichert. Offene Fragen hingegen („Wie geht es dir?“ „Was habt ihr zusammen gemacht?“ „Was ist dann passiert?“) helfen dem Kind, mit eigenen Worten von einer Situation zu erzählen und Ihnen Möglichkeiten und Ansatzpunkte für Hilfe zu eröffnen.

    Auch für offene Fragen gilt: Drängen Sie das Kind nicht, über etwas zu sprechen, wenn es nicht will. Kinder geraten dadurch unter Druck. Viele erzählen dann nichts mehr und schweigen über den Missbrauch. Oder sie sagen das, was die Erwachsenen hören wollen, und entsprechen damit den Erwartungen.

    Wenn das Kind über Missbrauch berichtet, fragen Sie nicht nach Details. Denn eine richtige Befragung muss gelernt sein und sollte Fachleuten überlassen werden. Machen Sie sich klar, dass Sie für das Kind da sein und nicht die Täter oder Täterinnen überführen wollen.

    Für Gespräche mit Jugendlichen gilt das Gleiche: Wie bei Kindern müssen auch bei Jugendlichen die individuelle Entwicklung und die Lebenserfahrung berücksichtigt werden.

    Sagen Sie, dass Sie dem Kind glauben, und loben Sie es für seinen Mut. Machen Sie deutlich, dass Sie an seiner Seite stehen. Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie nicht übereilt. Realisieren Sie, dass Sie sich selbst unter Handlungsdruck fühlen, aber für das Kind der erste Schritt bereits getan ist: Es ist mit seiner Erfahrung nicht mehr allein. Nehmen Sie sich Zeit, um die richtigen Schritte zu überlegen. Sagen Sie dem Kind, dass Sie nachdenken müssen, was nun richtig ist, um ihm zu helfen. Informieren Sie das Kind zu gegebener Zeit über die anstehenden Schritte. Versuchen Sie, es für Ihr Vorgehen zu gewinnen. Versprechen Sie nicht, dass Sie alles für sich behalten werden. Denn dann ist es nicht möglich, dem Kind zu helfen. Wichtig ist, dass Sie alle Beobachtungen und Aussagen des Kindes schriftlich festhalten.

    Bei Jugendlichen kommt es darauf an, sie stärker in das Vorgehen einzubeziehen. So können sie ihrer Selbstbestimmung gerecht werden.

    Nein, niemand muss einen Verdacht bei der Polizei anzeigen. Ob es zu einer Anzeige kommt, sollten das betroffene Kind beziehungsweise die oder der betroffene Jugendliche und deren Sorgeberechtigten entscheiden, sofern sie nicht selbst im Fokus des Verdachts stehen. Wenn Sie jedoch befürchten, dass Leib oder Leben eines Kindes akut in Gefahr ist, informieren Sie bitte die Polizei.

    Suchen Sie sich professionelle Unterstützung und unternehmen Sie nichts allein. Am besten wenden Sie sich an eine Fachberatungsstelle vor Ort, die auf das Thema sexueller Missbrauch spezialisiert ist. Die Mitarbeiter:innen solcher Fachberatungsstellen kennen sich sehr gut aus und begleiten Sie bei allen weiteren Schritten. Adressen von Fachberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie in der Rubrik „Hilfe finden“.

    Um die Situation zu sortieren und eine erste Einschätzung zu bekommen, können Sie sich auch vertrauensvoll an das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch wenden. Die Fachkräfte am Telefon hören Ihnen zu, geben Tipps und nennen Ihnen passende Anlaufstellen in Ihrer Nähe.

    Bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch innerhalb der Familie müssen zum richtigen Zeitpunkt auch das Jugendamt und gegebenenfalls das Familiengericht eingeschaltet werden. Sie können verbindliche Hilfen und Maßnahmen zum Schutz des Kindes einleiten. Nehmen Sie bei akuter Gefahr direkt Kontakt zum örtlichen Jugendamt, zum Familiengericht oder zur Polizei auf, wenn Sie befürchten, dass ein Kind von (sexueller) Gewalt betroffen ist. Das können Sie auch anonym tun.

    Die Fachkraft am Hilfe-Telefon gibt Ihnen Zeit, zu erzählen. Sie hört Ihnen zu und fragt nach, wenn etwas unklar ist. Diese Nachfragen sind wichtig, damit die Fachkraft am Telefon die Situation besser verstehen und einschätzen kann.

    Im Gespräch haben Sie Zeit, alle Informationen zu sortieren und zu überlegen, was Sie als Nächstes tun wollen und können. Sie erhalten Hinweise und Tipps, wie Sie weiter vorgehen können. Wenn Sie das möchten, nennt die Fachkraft Ihnen auch passende Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe für alle weiteren Schritte. Und sie gibt Ihnen eine Einschätzung zur Situation des Kindes, wenn Sie einen Verdacht auf sexuellen Missbrauch haben.

    Die Fachkraft am Hilfe-Telefon gibt keine Informationen an die Polizei weiter. Die Beratung ist vertraulich und anonym.

    Sexuelle Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen

    Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wird nicht nur von Erwachsenen verübt, sondern auch in hohem Maße von Jugendlichen selbst. Aber auch schon Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter zeigen sexuell übergriffiges Verhalten in der Familie, der Nachbarschaft, der Kita, der Schule, der Kirchengemeinde, auf Ferienfreizeiten oder im Sportverein.

    Die sexuellen Übergriffe sind sehr unterschiedlich in ihrer Intensität: Sie reichen von einmaligen oder weniger intensiven Übergriffen, wie beispielsweise dem Herunterziehen der Turnhose im Sportunterricht, bis hin zu intensiven Übergriffen, wenn beispielsweise ein Kind gezwungen wird, den Penis eines Jungen zu lecken. Manche sexuellen Übergriffe erinnern in ihrer strategischen Ausführung sogar an Taten von erwachsenen Tätern oder Täterinnen. Bei Kindern unter 14 Jahren hat sich der Begriff „sexuell übergriffige Kinder“ durchgesetzt. Das liegt daran, dass man diese nicht als „Täter“ und „Täterinnen“ und ihre Handlungen nicht als „Missbrauch“ kriminalisieren will.

    Die Folgen für betroffene Kinder und Jugendliche sind sehr unterschiedlich. Sie hängen von vielen Faktoren ab – zum Beispiel,

    • wie intensiv der Übergriff und wie groß der Altersunterschied war,
    • wie ohnmächtig und ausgeliefert sich die oder der Betroffene in der Situation fühlte,
    • wie die Beziehung zwischen dem übergriffigen und dem betroffenen Kind beziehungsweise der oder dem Jugendlichen war.

    In manchen Fällen sind die Folgen durchaus vergleichbar mit Folgen sexuellen Missbrauchs durch Erwachsene. Ob Kinder und Jugendliche Übergriffe durch andere Kinder oder Jugendliche ohne Langzeitfolgen verarbeiten können, hängt maßgeblich davon ab, wie frühzeitig Erwachsene die Übergriffe bemerken, einschreiten und die Betroffenen begleiten und unterstützen.

    Kinder und Jugendliche, die von sexuell übergriffigem Verhalten durch andere Kinder und Jugendliche betroffen sind, haben ein Recht auf Schutz und Hilfe. Dies kann in einigen Fällen durch pädagogisch angemessenes Reagieren der Fachkräfte erfolgen – gegebenenfalls nach Beratung in einer spezialisierten Fachberatungsstelle. Manchmal benötigen die betroffenen Kinder und Jugendlichen eine eigene Beratung durch eine spezialisierte Beratungsstelle, gegebenenfalls auch therapeutische Unterstützung.

    Warum werden Kinder und Jugendliche sexuell übergriffig? Sexuell übergriffiges Verhalten von Kindern und Jugendlichen kann verschiedene Ursachen haben. Eigene (sexuelle) Gewalterfahrungen durch Kinder, Jugendliche oder Erwachsene können – müssen aber nicht – eine Rolle spielen. Manche Kinder und Jugendliche wurden unangemessen mit erwachsener Sexualität in der Familie oder durch pornografisches Material konfrontiert.

    Unter den übergriffigen Mädchen und vor allem Jungen gibt es auch viele, die andere dominieren wollen und sich mit der Einhaltung von Grenzen schwertun. Einige versuchen, eigene Gefühle von Ohnmacht oder Hilflosigkeit durch sexuell übergriffiges Verhalten zu kompensieren. Manchmal können sehr junge Kinder ihre Impulse auch noch nicht kontrollieren.

    Massive sexuelle Übergriffe von Jugendlichen und Kindern, die wiederholt stattfinden und die sich nicht durch pädagogische Maßnahmen allein stoppen lassen, können ein Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung des übergriffigen Kindes oder Jugendlichen sein. Pädagogische Fachkräfte sind in diesen Fällen verpflichtet, sich entsprechend § 8a Sozialgesetzbuch, kurz SGB, VIII, fachliche Unterstützung zu holen. Berufsgruppen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben einen Anspruch auf diese Unterstützung (§ 8b SGB VIII).

    Sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Hilfe. Um ihr übergriffiges Verhalten zu beenden und die dahinterliegenden Ursachen zu bearbeiten, brauchen sie qualifizierte pädagogische Fachkräfte, aber auch spezialisierte Beratungs- und Behandlungsangebote.

    Nein, sexuelle Neugier und Erkundungen des eigenen Körpers und des Körpers anderer Kinder gehören zur gesunden sexuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

    Es ist sinnvoll, mit Kindern über Grenzen und Regeln zu sprechen, um sexuelle Übergriffe, aber auch unbeabsichtigte Verletzungen zu verhindern. Ein generelles Verbot von „Doktorspielen“ erhöht die Gefahr, dass Kinder mit den erlittenen Übergriffen alleine bleiben.

    Auch einverständliche sexuelle Handlungen unter etwa gleichaltrigen Jugendlichen stellen natürlich keine sexuelle Gewalt dar. Allerdings ist der Übergang von einverständlicher Sexualität zum Übergriff manchmal schwer einzuschätzen. Die Einschätzung sollte sich daran orientieren, dass sich die Beteiligten „auf Augenhöhe“ begegnen. Das bedeutet, dass beide überhaupt fähig sind, zuzustimmen und weder Druck noch Zwang ausgeübt werden.

    Zum Beispiel kann sozialer Druck durch gleichaltrige Jugendliche diese dazu bringen, Handlungen zuzustimmen, bei denen sie sich eigentlich nicht wohlfühlen.

    Sexuelle Gewalt und Übergriffe im Internet

    Immer mehr Täter und Täterinnen nutzen digitale Medien, um Kinder sexuell zu missbrauchen. Das nennt man auch sexuellen Missbrauch mittels digitaler Medien oder auch sexuellen Missbrauch mit digitalem Medieneinsatz. Sexueller Missbrauch mittels digitaler Medien kann ganz unterschiedlich stattfinden, zum Beispiel:

    • Eine Person fotografiert oder filmt sexuelle Handlungen mit Kindern. Der Fachbegriff dafür ist Missbrauchsdarstellungen. Einige Menschen (und auch das Strafgesetzbuch) sagen dazu auch: Kinderpornografie. Das verharmlost jedoch die Schwere der Tat.

    • Eine Person verbreitet Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Internet.

    • Eine Person nutzt das Internet, um auf ein Kind einzuwirken. Das Ziel ist hierbei, das Kind sexuell zu missbrauchen (das nennt man Cybergrooming).

    • Eine Person verschickt im Internet sexuell freizügige Fotos oder Videos ohne Einverständnis der oder des Abgebildeten. Oder die Person droht an, die Bilder zu verschicken, und erpresst die betroffene Person damit.

    • Eine Person schickt Kindern gegen deren Willen pornografische Bilder oder Videos zu.

    Wer im Internet auf Missbrauchsdarstellungen stößt, sollte dies der Online-Beschwerdestelle von jugendschutz.net oder der gemeinsamen Beschwerdestelle des Verbands der Internetwirtschaft e. V. und der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. melden. Auch ein direkter Hinweis an die Polizei oder das zuständige Landeskriminalamt ist möglich. Viele von ihnen verfügen über spezialisierte Abteilungen für Internetkriminalität.

    In sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram und Co. können Missbrauchsbeiträge, Kommentare oder Personen, die Missbrauchsdarstellungen versenden, über integrierte Meldungsfunktionen direkt beim Anbieter gemeldet werden.

    Eltern sollten mit ihren Kindern das Internet gemeinsam entdecken. Sie sollten sie bei ihren ersten Schritten begleiten und mit ihnen Regeln für die Nutzung des Internets vereinbaren. Das bedeutet zum Beispiel, Kinder im Grundschulalter auf sicheren Seiten anzumelden. Je älter Kinder werden, desto mehr gilt es auszuhandeln, welche Seiten sie besuchen dürfen und welche nicht. Wie lange dürfen sie vor dem Laptop, Smartphone oder Computer sitzen? Womit dürfen sie sich beschäftigen? Mit wem dürfen sie sich online anfreunden? Das gilt es gemeinsam festzulegen.

    Seien Sie generell achtsam, aber nicht überängstlich. Die Nutzung des Internets ganz zu verbieten, kann dazu führen, dass Kinder und Jugendliche sich ohne Wissen ihrer Bezugspersonen im Netz bewegen und sich bei negativen Erlebnissen nicht anvertrauen. Mütter und Väter sollten sich dafür interessieren, auf welchen Websites oder in welchen sozialen Netzwerken ihre Kinder unterwegs sind. Sie sollten nachfragen, wenn sie das Gefühl haben, dass etwas nicht stimmt. Materialien, die Ihnen bei diesem Thema konkret helfen, bietet das Portal „Wissen hilft schützen“.

    Welche Hilfe gibt es für Betroffene?

    Die Folgen für Betroffene, die sexualisierte Gewalt in ihrer Kindheit und Jugend erfahren haben, können sehr unterschiedlich sein. Sie reichen von psychischen Belastungen und Störungen über körperliche Krankheiten bis hin zu wirtschaftlichen und nicht selten auch existenziellen Notlagen. Die Erfahrung zeigt, dass geeignete professionelle Hilfe die Folgen der erlebten Gewalt mindern und Betroffene unterstützen kann. Dabei geht es sowohl um Beratung, Therapie und Hilfe in Krisen als auch um Entlastung im Alltag und finanzielle Hilfen. Auch rechtliche Schritte sind möglich.

    Eine Beratungsstelle ist dafür da, Menschen in Not zu unterstützen. Sie können sich an eine Beratungsstelle wenden, wenn Sie Missbrauch erlebt oder einen Verdacht haben, und sich konkrete und praktische Unterstützung oder mehr Informationen wünschen.

    In einer Beratungsstelle können Sie dem Fachpersonal in Ruhe berichten, worum es geht. Erzählen Sie von Ihrer Situation. Stellen Sie alle Fragen, die Sie haben – auch wenn Sie sich unsicher sind. Die Beratenden besprechen mit Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie es weitergehen kann. Damit können Sie selbst die für Sie richtige Entscheidung treffen können.

    Die Beratung findet in der Regel kostenfrei statt, in seltenen Fällen auf freiwilliger Spendenbasis. Sie ist selbstverständlich vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Wenn Sie eine Beratungsstelle aufsuchen, leiten Sie keinerlei verbindliche oder gar juristische Schritte ein.

    • Wie arbeiten Beratungsstellen? Mehr Wissenswertes über Beratungsstellen und ihre Arbeit erfahren Sie in der Rubrik „Beratung“.
    • Wo gibt es Hilfe in Ihrer Nähe? Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter „Hilfe finden“.
    • Wie unterstützt das Hilfe-Telefon? Die Beraterin Tanja von Bodelschwingh berichtet im Interview.

    Gerade in einer Krisensituation kann professionelle Unterstützung wichtig werden. Zum Beispiel, wenn es Ihnen schwerfällt, die Situation alleine oder mit Unterstützung nahestehender Personen zu bewältigen und wenn Sie gar nicht mehr weiterwissen. Jeder Mensch hat das Recht auf professionelle Hilfe – jederzeit.

    Die Hilfeangebote für Menschen in Krisen unterscheiden sich sowohl in ihrer Erreichbarkeit als auch in ihrer Art der Unterstützung. Zu den wichtigsten Angeboten zählen:

    • Krisendienste und sozialpsychiatrische Dienste

    • telefonische Beratung und Krisendienste

    • Online-Beratung

    • psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen

    • Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen

    • Trauma-, Gewaltschutz-, Kinderschutz- oder psychiatrische Institutsambulanzen

    • Zufluchtsorte

    Wenn die Krise sich zuspitzt und Sie einen psychischen Zusammenbruch haben, ist Soforthilfe gefragt. Rufen Sie den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112. Sie können sich dort auch melden, wenn Sie an Suizid denken und dringend Hilfe benötigen. Im Notfall helfen auch die sozial­psychiatrischen Dienste und die Polizei. Die Polizei erreichen Sie unter der Telefonnummer 110.

    Auch die Notfallaufnahme in einer Klinik ist jederzeit möglich. Das medizinische und therapeutische Personal weiß, was im Notfall zu tun ist. Es unterstützt Sie mit therapeutischen Gesprächen und bei Bedarf auch mit Medikamenten. In jedem Fall sollten Sie nicht zögern, Hilfe zu suchen.

    • Krisen erkennen und Hilfe finden: Wie Sie eine Krise erkennen und wo Sie Hilfe finden, erfahren Sie in der Rubrik "Hilfe in Krisen".

    Ja. Wenn Sie Ihre erlittenen Verletzungen rechtsmedizinisch untersuchen und dokumentieren lassen möchten, können Sie sich an eine Gewaltschutzambulanz wenden. Das gilt besonders dann, wenn die Tat erst wenige Stunden oder Tage zurückliegt. Die Untersuchung und Dokumentation sind hier ohne polizeiliche Anzeige möglich und kostenlos. Sie haben so die Möglichkeit, Beweise zu sichern und sich dann in Ruhe zu überlegen, ob Sie Anzeige erstatten möchten oder nicht.

    Die meisten Krankenhäuser führen diese Art der Untersuchung durch. Danach bekommen Sie ein Gutachten. Es kann Ihnen in einem späteren Verfahren als Beweis dienen und Sie können es zur Anzeige mitbringen. Allerdings müssen Sie kein solches Gutachten besitzen, um Anzeige zu erstatten. Eine Übersicht der Stellen, die eine anonyme Spurensicherung ermöglichen, finden Sie auf der Website frauenrechte.de.

    Kinderschutzambulanzen wiederum haben den medizinischen Kinderschutz im Fokus. Sie untersuchen (Verdachts-)Fälle körperlicher oder seelischer Misshandlung, Vernachlässigung sowie sexualisierte Gewalt gegen Kinder und leiten gegebenenfalls weitere Hilfen ein.

    Viele Betroffene berichten, dass es ihnen sehr geholfen hat, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen. So erfahren sie, dass sie mit ihren Erlebnissen nicht alleine sind. Ein guter und sicherer Rahmen dafür sind Selbsthilfegruppen.

    Bei den Treffen geht es häufig nicht um die konkreten Gewalterlebnisse, sondern um Tipps für den Alltag und gegenseitige Unterstützung. Es gibt auch Online-Foren, in denen sich Betroffene von sexualisierter Gewalt austauschen.

    • Das kann eine Selbsthilfegruppe leisten: Worauf Sie achten sollten und wie Sie die passende Gruppe oder das richtige Internetforum für sich finden, erfahren Sie in der Rubrik "Selbsthilfe".
    • Das macht anderen Betroffenen Mut: Max Ciolek berichtet über seine Erfahrungen in einer Selbsthilfegruppe. Nicolas Haaf spricht über seinen Weg der Aufarbeitung.

    Betroffenen, aber auch ihnen nahestehenden Personen kann eine Psychotherapie helfen, um die Gewalterfahrungen und deren Folgen zu verarbeiten. Psychotherapie ist die Behandlung von seelischen oder seelisch bedingten körperlichen Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Methoden. Sie erfolgt über das persönliche Gespräch zwischen betroffener Person und Therapeut:in und durch Übungen, bei Kindern auch durch Spielen.

    Wenn Sie überlegen, ob eine Psychotherapie für Sie infrage kommt, können Ihnen diese Fragen weiterhelfen:

    • Fühle ich mich anders als normalerweise? Beunruhigt mich das?

    • Muss ich immer wieder an die Gewalterfahrung denken?

    • Habe ich mehr Sorgen und Ängste?

    • Habe ich körperliche Beschwerden?

    • Kann ich nicht gut schlafen? Schlafe ich mehr als sonst?

    • Bin ich aggressiv oder gereizt?

    • Fällt es mir schwer, alltägliche Dinge zu erledigen oder zur Arbeit zu gehen?

    • Helfen mir die Gespräche mit Freund:innnen nicht mehr? Habe ich niemanden, mit dem ich besprechen kann, wie es mir gerade geht?

    • Machen sich meine Freund:innen und Bekannten Sorgen um mich?

    • Brauche ich Unterstützung?

    Sie wollen mehr erfahren? Wissenswertes zum Thema Psychotherapie und wie Sie die passende Hilfe für sich finden, lesen Sie in der Rubrik "Therapie".

    Möchten Sie, dass der Täter oder die Täterin strafrechtlich verfolgt und verurteilt wird, können Sie bei der Polizei eine Strafanzeige erstatten. Es wird dann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, in dem Polizei und Staatsanwaltschaft versuchen herauszufinden, was passiert ist. Wenn genügend Beweise vorliegen, kann es zu einem Strafverfahren vor Gericht und zu einer Verurteilung des Täters oder der Täterin kommen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen den Täter oder die Täterin vorzugehen. In einem zivilrechtlichen Verfahren können Sie auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld klagen.

    Jedoch finden viele Menschen es zunächst schwierig, sich rechtlich zu orientieren. Denn es gibt viele Regeln und Formalitäten. Die Betroffenen oder Sorgeberechtigten von betroffenen Kindern und Jugendlichen fragen sich zum Beispiel: „Soll ich eine Anzeige stellen?“ „Was erwartet mich dann?“ „Wie sieht die Arbeit der Polizei aus?“ „Was passiert vor Gericht?“ „Welche Schritte möchte ich gehen?“ Zudem kann es sehr belastend sein, Zeug:in in einem Verfahren zu sein oder sogar selbst Klage zu erheben.

    • Diese Informationen helfen Ihnen weiter: Welche Möglichkeiten Sie haben, rechtliche Schritte einzuleiten, und weitere Informationen rund um das Thema lesen Sie in der Rubrik "Recht".

    • Was kann auf Sie zukommen? Lassen Sie sich von Beratungsstellen oder Anwält:innen vorab beraten. So können Sie gut informiert über die nächsten Schritte entscheiden.

    • Was bedeutet ein Strafverfahren für Betroffene? Die Anwältin Petra Ladenburger spricht im Interview über die Beweggründe von Betroffenen und wie sie neuen Mut schöpfen.

    Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend können finanzielle Hilfen beantragen. Finanzielle Hilfen können das durch sexuellen Missbrauch zugefügte Leid nicht rückgängig machen. Aber um mit den Folgen besser zurechtzukommen, benötigen viele Betroffene oft über eine lange Zeit psychologische und medizinische Unterstützung. Finanzielle Hilfen können einen Teil dazu beitragen, diese Kosten zu decken, um so zu einem besseren Leben zurückzufinden. Der Weg zu den finanziellen Hilfen kann jedoch viel Zeit und Kraft kosten. Um eine Entschädigung zu bekommen, müssen Sie viele Voraussetzungen bei Gerichten und Verwaltung erfüllen. Wenn Sie sich entscheiden, finanzielle Hilfeleistungen zu beantragen, empfehlen wir Ihnen, sich von kompetenten Fachberatungsstellen beraten zu lassen.

    Sie wollen mehr erfahren? Wissenswertes zu finanziellen Hilfen und den konkreten Leistungen finden Sie in der Rubrik "Finanzielle Hilfe".

    Rufen Sie an – auch im Zweifelsfall

    Sprechen Sie mit den Berater:innen beim Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch. Ihr Anruf ist anonym und kostenfrei.

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