Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 23.02.2022) gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 und entsprechenden nationalen Rechtsvorschriften gilt für die aktuell im Internet unter www.hilfe-portal-missbrauch.de erreichbare Internetseite der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Grundlage für den BITV-Test ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019. Der Test bezieht also die neuen Anforderungen der WCAG 2.1 mit ein.
Der WCAG-Test basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 vom 5. Juni 2018.
Ausführliche Informationen zu den Prüfverfahren: www.bitvtest.de.

Stand der Barrierefreiheit

Der BITV-Test basiert auf einer repräsentativen Seitenauswahl. Die Auswahl wurde durch die unabhängige Prüfstelle PIKSL Labor Bielefeld (v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel) getroffen.

Alle für die am 17.02.2022 durchgeführte Prüfung ausgewählten Webseiten wurden als BITV/EN 301 549-konform bewertet.

BIK BITV-Test Prüfbericht

Barrierefreiheitsfunktionen

Zur Erhöhung der Barrierefreiheit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, sind die folgenden Funktionen integriert worden.

Kontrast-Modus

Das Klicken auf die Schaltfläche „Kontrast-Modus“ im Kopfbereich der Website verändert das Aussehen der Website auf eine kontrastreiche Ansicht.

Karte auf "Hilfe finden"

Die Karte für die Vor Ort-Angebote unter "Hilfe finden" ist nur bedingt mit einem Screenreader auslesbar und nicht vollständig tastaturbedienbar. Da es sich bei der implementierten Karte um einen Drittanbieter handelt, kann dieses Verhalten nur in bedingtem Maße optimiert werden.

Es wurde allerdings darauf geachtet, dass die Karten-Ansicht keinerlei Informationen oder Interaktionsmöglichkeiten enthält, die nicht auch aus der nebenstehenden Listenansicht hervorgehen. Sollten Sie trotzdem auf Probleme stoßen, freuen wir uns über einen entsprechenden Hinweis.

Rückmeldung und Kontakt

Sie möchten auf noch bestehende Barrieren bei der Nutzung der Internetseite der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hinweisen oder Informationen zum Thema digitale Barrierefreiheit erfragen? Dann wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktstelle.

Arbeitsstab der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Glinkastraße 24
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18555 – 1555
Fax: +49 (0)30 18555 – 4 1555
E-Mail: barrierefreiheit@beauftragte-missbrauch.de

Schlichtungsverfahren

Für den Fall, dass öffentliche Stellen des Bundes ihren Verpflichtungen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor. Nach § 16 BGG ist die unabhängige Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingerichtet worden.

Auf der Internetseite www.schlichtungsstelle-bgg.de finden Sie alle Informationen zu dem kostenlosen Schlichtungsverfahren.

Unter diesen Kontaktdaten erreichen Sie die Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18527 – 2805
Fax: +49 (0)30 18527 – 2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de