Tabitha Psychosoziale Prozessbegleitung

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(Baden-Württemberg)

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Service pour

  • Personne touchée
  • Parents, personnes de référence, environnement social
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Le service de conseil est disponible

  • Sur place
  • Par téléphone
  • En ligne

Accessibilité

  • Salles de consultation accessibles aux fauteuils roulants, avec accès sans marche

Plus d’informations

District du tribunal régional

Mosbach, Ellwangen, Heilbronn, Ludwigsburg, Besigheim, Tauberbischofsheim, Öhringen, Künzelsau, Adelsheim, Heidelberg, Karlsruhe,

Remarque

Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt- oder Sexualstraftaten geworden sind, haben immer einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung. Aber auch erwachsene Opfer von besonders schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten sowie Kinder, Eltern, Geschwister, Ehe- oder Lebenspartner, die ihren Angehörigen durch eine Straftat verloren haben, können einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung haben.

In jedem Fall muss ein Antrag bei Gericht gestellt werden. Wenn alle nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, stimmt das Gericht dem Antrag zu. Dann ist die psychosoziale Prozessbegleitung kostenfrei. Liegen bei Ihnen die Voraussetzungen für eine kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung nicht vor, können Sie auch auf eigene Kosten eine psychosoziale Prozessbegleitung nehmen.

Die psychosoziale Prozessbegleitung: - führt mit Ihnen keine Gespräche über die Tat und den Inhalt Ihrer Aussage,

- kann keine Therapie oder psychologische Beratung ersetzen/allerdings können

Therapien Angebote oder weitere Hilfen vermittelt werden,

-kann keine Rechtsberatung und keine rechtliche Vertretung bieten.

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