﻿WEBVTT

00:00:12.580 --> 00:00:19.650
Diese Erklärung zur 
Barrierefreiheit (Stand: 23.02.2022)

00:00:19.650 --> 00:00:25.638
gilt für die Internetseite der
Unabhängigen Beauftragten für Fragen

00:00:25.638 --> 00:00:30.529
des sexuellen Kindesmissbrauchs, 
die aktuell im Internet unter

00:00:30.529 --> 00:00:35.820
www.hilfe-portal-missbrauch.de 
erreichbar ist.

00:00:37.739 --> 00:00:45.680
Rechtsgrundlage sind 
die EU-Richtlinie 2016/2102

00:00:45.680 --> 00:00:49.164
und die entsprechenden 
nationalen Rechtsvorschriften.

00:00:51.054 --> 00:00:53.620
Grundlage für den BITV-Test ist die

00:00:53.620 --> 00:01:00.034
Barrierefreie-Informationstechnik-
Verordnung (BITV 2.0)

00:01:00.034 --> 00:01:04.720
vom 21. Mai 2019.

00:01:05.545 --> 00:01:13.000
Der Test bezieht also die neuen 
Anforderungen der WCAG 2.1 mit ein.

00:01:14.186 --> 00:01:20.962
Der WCAG-Test basiert auf den Web 
Content Accessibility Guidelines 2.1

00:01:20.962 --> 00:01:25.140
vom 5. Juni 2018.

00:01:25.620 --> 00:01:28.707
Ausführliche Informationen 
zu den Prüfverfahren

00:01:28.707 --> 00:01:33.600
finden Sie unter www.bitvtest.de.

00:01:46.034 --> 00:01:50.632
Der BITV-Test basiert auf einer 
repräsentativen Seitenauswahl.

00:01:51.117 --> 00:01:55.328
Die Auswahl wurde durch 
die unabhängige Prüfstelle

00:01:55.328 --> 00:01:59.040
PIKSL Labor Bielefeld

00:01:59.382 --> 00:02:05.780
(v. Bodelschwinghsche 
Stiftungen Bethel) getroffen.

00:02:06.819 --> 00:02:09.400
Die Prüfungen der 
ausgewählten Webseiten

00:02:09.400 --> 00:02:12.475
wurden am 17.02.2022 durchgeführt

00:02:12.475 --> 00:02:19.920
und alle als BITV/EN 
301 549-konform bewertet.

00:02:31.780 --> 00:02:34.940
Zur Erhöhung der Barrierefreiheit

00:02:34.940 --> 00:02:37.739
über die gesetzlichen 
Anforderungen hinaus,

00:02:37.739 --> 00:02:41.060
sind die folgenden 
Funktionen integriert worden:

00:02:42.664 --> 00:02:45.021
Kontrast-Modus

00:02:45.717 --> 00:02:49.360
Das Klicken auf die 
Schaltfläche „Kontrast-Modus“

00:02:49.360 --> 00:02:50.840
im Kopfbereich der Website 
verändert das Aussehen der Website

00:02:50.840 --> 00:02:52.960
auf eine kontrastreiche Ansicht.

00:02:54.940 --> 00:02:59.040
Karte auf "Hilfe finden"

00:03:00.160 --> 00:03:06.802
Die Karte für die Vor Ort-Angebote 
unter dem Menüpunkt "Hilfe finden"

00:03:06.802 --> 00:03:11.067
ist nur bedingt mit 
einem Screenreader auslesbar

00:03:11.067 --> 00:03:15.820
und nicht vollständig 
tastaturbedienbar.

00:03:17.140 --> 00:03:20.300
Da es sich bei der implementierten 
Karte um einen Drittanbieter handelt,

00:03:20.300 --> 00:03:22.600
kann dieses Verhalten nur in 
bedingtem Maße optimiert werden.

00:03:25.040 --> 00:03:28.379
Es wurde allerdings darauf 
geachtet, dass die Karten-Ansicht

00:03:28.379 --> 00:03:30.961
keinerlei Informationen oder 
Interaktionsmöglichkeiten enthält,

00:03:30.986 --> 00:03:34.360
die nicht auch aus der nebenstehenden
Listenansicht hervorgehen.

00:03:34.462 --> 00:03:37.760
Sollten Sie trotzdem 
auf Probleme stoßen,

00:03:37.760 --> 00:03:40.220
freuen wir uns über einen 
entsprechenden Hinweis.

00:03:48.758 --> 00:03:49.953
Sie möchten auf noch 
bestehende Barrieren bei der Nutzung

00:03:49.978 --> 00:03:52.149
der Internetseite der Unabhängigen 
Beauftragten für Fragen

00:03:52.149 --> 00:03:59.053
des sexuellen Kindesmissbrauchs 
hinweisen oder Informationen

00:03:59.078 --> 00:04:03.163
zum Thema digitale 
Barrierefreiheit erfragen?

00:04:03.163 --> 00:04:07.360
Dann wenden Sie sich bitte 
an folgende Kontaktstelle.

00:04:22.683 --> 00:04:26.980
Für den Fall, dass 
öffentliche Stellen des Bundes

00:04:26.980 --> 00:04:30.745
ihren Verpflichtungen aus dem 
Behindertengleichstellungsgesetz

00:04:30.745 --> 00:04:37.362
(BGG) auch nach erfolgter 
Rückmeldung nicht nachkommen,

00:04:37.362 --> 00:04:39.596
sieht das BGG ein Verfahren

00:04:39.596 --> 00:04:42.900
durch eine unabhängige 
Schlichtungsstelle vor.

00:04:44.139 --> 00:04:48.020
Nach § 16 BGG ist die 
unabhängige Schlichtungsstelle

00:04:48.020 --> 00:04:48.700
bei dem Beauftragten 
der Bundesregierung

00:04:48.725 --> 00:04:53.300
für die Belange von Menschen mit 
Behinderungen eingerichtet worden.

00:04:55.300 --> 00:05:04.135
Auf der Internetseite 
www.schlichtungsstelle-bgg.de

00:05:04.135 --> 00:05:08.960
finden Sie alle Informationen zu dem 
kostenlosen Schlichtungsverfahren.

00:05:09.455 --> 00:05:12.240
Unter diesen Kontaktdaten 
erreichen Sie die Schlichtungsstelle: